Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Bestellungen, Aufträge und Lieferungen zwischen der Brillant BusGlas GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zugestimmt.
Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ verwenden diese Bedingungen im Sinne der §§ 13, 14 BGB.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Anfragen über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich und stellen noch keinen Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder die Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Verbraucher kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet und hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB); im Übrigen tritt Verzug nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Ab Verzugseintritt ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über das Anfrageformular) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers (z. B. beim mobilen Vor-Ort-Service) geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Einzelheiten, die gesetzlichen Ausnahmen sowie das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Der Auftragnehmer stellt dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung und übermittelt sie zusätzlich mit der Auftragsbestätigung in Textform. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erfolgt die Übermittlung auf Papier oder – mit Zustimmung des Verbrauchers – auf einem anderen dauerhaften Datenträger (§ 312f Abs. 1 BGB).
Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt der Auftragnehmer hierzu die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers sowie dessen Bestätigung ein, dass er bei vollständiger Leistungserbringung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erfolgt dies auf einem dauerhaften Datenträger.
§ 6 Abwicklung über die Kaskoversicherung
Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer die Schadensanmeldung und Abrechnung direkt mit der zuständigen Kfz-Versicherung. Eine Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers gegen seine Versicherung an den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten, vom Auftraggeber unterzeichneten Abtretungserklärung; eine Abtretung durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet nicht statt.
Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vereinbarten Selbstbeteiligung sowie aller von der Versicherung nicht gedeckten Beträge verpflichtet. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung darauf hin, wenn absehbar ist, dass Teile der Leistung nicht von der Versicherung übernommen werden.
Die Abwicklung umfasst ausschließlich die kaufmännische Anmeldung und Abrechnung des Reparaturauftrags. Eine rechtliche Beratung oder Vertretung des Auftraggebers gegenüber seiner Versicherung ist damit nicht verbunden und wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet. Über den Umfang der Kostenübernahme entscheidet allein die Versicherung; Angaben des Auftragnehmers hierzu – etwa zur Übernahme durch die Teilkasko oder zum Entfall einer Selbstbeteiligung – beruhen auf Erfahrungswerten und sind unverbindlich.
§ 7 Ausführungsfristen und Behinderungen
Liefer- und Ausführungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen oder das unvorhersehbare Ausbleiben einer Lieferung durch einen Vorlieferanten trotz sorgfältiger Auswahl und rechtzeitiger Bestellung — verlängern die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über die Behinderung und ihre voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall abgerechnet. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 8 Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs.
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und unter Verwendung von Verglasung in Erstausrüsterqualität aus. Der Auftragnehmer bittet darum, Mängel möglichst zeitnah nach Entdeckung in Textform (z. B. E-Mail) anzuzeigen; die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gelten die §§ 377 ff. HGB.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Auftragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, noch nicht eingebaute Ware zurückzunehmen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihm dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Stand: August 2026.